17 C 1330/10•Amtsgericht Euskirchen, 2011-04-15, 17 C 1330/10
Amtsgericht Euskirchen, 2011-04-15, 17 C 1330/10
17 C 1330/10Gericht erster Instanz15.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 17 C 1330/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-15
Aktenzeichen: 17 C 1330/10
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0415.17C1330.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 17 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.002,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.