5 Ds 279/05•Amtsgericht Euskirchen, 2006-06-19, 5 Ds 279/05
Amtsgericht Euskirchen, 2006-06-19, 5 Ds 279/05
5 Ds 279/05Gericht erster Instanz19.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 5 Ds 279/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-19
Aktenzeichen: 5 Ds 279/05
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2006:0619.5DS279.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafabteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Euskirchen
in der Sitzung vom 19.06.2006, an der teilgenommen haben:
Richter am Amtsgericht
als Richter,
Referendarin
als Beamter der Staatsanwaltschaft,
Justizangestellte
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Rechtsanwalt P aus F
als Verteidiger
für R e c h t erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in 3 Fäl-len zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 € kosten-pflichtig verurteilt.
(§§ 269, 53 StGB)
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