Amtsgericht Euskirchen, 2004-02-03, 19 F 491/02

19 F 491/02Gericht erster Instanz03.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 19 F 491/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-03

Aktenzeichen: 19 F 491/02

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2004:0203.19F491.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 19 F

Tenor

Der Antrag des Kindesvaters (Antragsteller) auf unbegleiteten Umgang mit dem Kind O., geb. 00.00.0000, wird zurückgewiesen.

Es soll bei der bisher praktizierten Umgangsregelung verbleiben.

Die Kosten es Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin trägt der Antragsteller.

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