19 F 491/02•Amtsgericht Euskirchen, 2004-02-03, 19 F 491/02
Amtsgericht Euskirchen, 2004-02-03, 19 F 491/02
19 F 491/02Gericht erster Instanz03.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 19 F 491/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-03
Aktenzeichen: 19 F 491/02
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2004:0203.19F491.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 19 F
Tenor
Der Antrag des Kindesvaters (Antragsteller) auf unbegleiteten Umgang mit dem Kind O., geb. 00.00.0000, wird zurückgewiesen.
Es soll bei der bisher praktizierten Umgangsregelung verbleiben.
Die Kosten es Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin trägt der Antragsteller.
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