Amtsgericht Erkelenz, 2024-06-28, 18 F 94/23

18 F 94/23Gericht erster Instanz28.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 18 F 94/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-28

Aktenzeichen: 18 F 94/23

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2024:0628.18F94.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, Kindesunterhalt in Höhe von

100% des Mindestunterhaltes der dritten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes an den Antragsteller zu 1, L., derzeitiger Zahlbetrag 520,00 EUR ab dem 01.04.2024 zu zahlen und

100% des Mindestunterhaltes der zweiten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes an die Antragstellerin zu 2, T., derzeitiger Zahlbetrag 426,00 EUR ab dem 01.04.2024 zu zahlen.

  1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, rückständigen Unterhalt für den Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2023 in Höhe von 1.020,00 EUR und für den Zeitraum Januar 2024 bis einschließlich März 2024 in Höhe von 1.514,00 EUR zu zahlen.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellerin zu 1. und 2. als Gesamtschuldnern zu einem Drittel auferlegt, dem Antragsgegner zu zwei Dritteln.

  3. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

  4. Gegenstandswert: 17.940 €

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