Amtsgericht Erkelenz, 2023-08-14, 8 C 303/22

8 C 303/22Gericht erster Instanz14.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 8 C 303/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-14

Aktenzeichen: 8 C 303/22

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2023:0814.8C303.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8 C 303/22

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 874,00 € sowie vorgerichtlich Anwaltskosten in Höhe von 159,93 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2022, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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