10 XIV (L) 6/19•Amtsgericht Erkelenz, 2019-02-09, 10 XIV (L) 6/19
Amtsgericht Erkelenz, 2019-02-09, 10 XIV (L) 6/19
10 XIV (L) 6/19Gericht erster Instanz09.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 10 XIV (L) 6/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-09
Aktenzeichen: 10 XIV (L) 6/19
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2019:0209.10XIV.L6.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Freiheitsentziehung der betroffenen Person im polizeilichen Gewahrsam ist zulässig; ihre Fortdauer wird angeordnet.
Die Freiheitsentziehung wird befristet bis längstens 14. Februar 2019 , 12:00 Uhr.
Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers wird abgesehen.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
Die betroffene Person trägt Kosten und Auslagen des gerichtlichen Verfahrens.
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