Amtsgericht Erkelenz, 2019-02-09, 10 XIV (L) 6/19

10 XIV (L) 6/19Gericht erster Instanz09.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 10 XIV (L) 6/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-09

Aktenzeichen: 10 XIV (L) 6/19

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2019:0209.10XIV.L6.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Freiheitsentziehung der betroffenen Person im polizeilichen Gewahrsam ist zulässig; ihre Fortdauer wird angeordnet.

Die Freiheitsentziehung wird befristet bis längstens 14. Februar 2019 , 12:00 Uhr.

Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers wird abgesehen.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

Die betroffene Person trägt Kosten und Auslagen des gerichtlichen Verfahrens.

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