6 C 234/15•Amtsgericht Erkelenz, 2015-10-29, 6 C 234/15
Amtsgericht Erkelenz, 2015-10-29, 6 C 234/15
6 C 234/15Gericht erster Instanz29.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 6 C 234/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-29
Aktenzeichen: 6 C 234/15
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2015:1029.6C234.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 554,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2014 sowie weitere 5,- EUR zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, die Beklagte gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.775,12 EUR sowie von weiteren Gerichtsvollzieher- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 452,05 EUR freizustellen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75% und die Beklagte zu 25%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,- Euro. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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