6 C 331/10•Amtsgericht Erkelenz, 2012-07-26, 6 C 331/10
Amtsgericht Erkelenz, 2012-07-26, 6 C 331/10
6 C 331/10Gericht erster Instanz26.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 6 C 331/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-26
Aktenzeichen: 6 C 331/10
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2012:0726.6C331.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.347,73 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.07.2010 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an den Kläger als Nebenforderung außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 425,91 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.07.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 2/3 des zukünftigen Rückstufungsschadens auszugleichen, der diesem aufgrund des Verkehrsunfalls vom 11.12.2009 in Erkelenz in der Vollkaskoversicherung entstehen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird es nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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