11 VI 244/07•Amtsgericht Erkelenz, 2011-08-02, 11 VI 244/07
Amtsgericht Erkelenz, 2011-08-02, 11 VI 244/07
11 VI 244/07Gericht erster Instanz02.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 11 VI 244/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-02
Aktenzeichen: 11 VI 244/07
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2011:0802.11VI244.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
Tenor
wird die dem Nachlasspfleger aus dem Nachlass zu zahlende Vergütung festgesetzt auf
15.000,00 Euro (Fünfzehntausend 0/00 Euro).
In dem festgesetzten Betrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
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