8 C 351/08•Amtsgericht Erkelenz, 2009-05-07, 8 C 351/08
Amtsgericht Erkelenz, 2009-05-07, 8 C 351/08
8 C 351/08Gericht erster Instanz07.05.2009
Regest
Schmerzensgeld für fehlerhafte Haarbehandlung durch Friseur
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 8 C 351/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-07
Aktenzeichen: 8 C 351/08
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2009:0507.8C351.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: §§ 823, 831, § 253 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Schmerzensgeld für fehlerhafte Haarbehandlung durch Friseur
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1389,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2008 zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 186,24 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 48 % und der Beklagte zu 52%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Urteils durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagte darf die Vollstreckung des Urteils durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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