Amtsgericht Erkelenz, 2009-05-07, 8 C 351/08

8 C 351/08Gericht erster Instanz07.05.2009

Regest

Schmerzensgeld für fehlerhafte Haarbehandlung durch Friseur

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 8 C 351/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-07

Aktenzeichen: 8 C 351/08

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2009:0507.8C351.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: §§ 823, 831, § 253 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Schmerzensgeld für fehlerhafte Haarbehandlung durch Friseur

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1389,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2008 zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 186,24 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 48 % und der Beklagte zu 52%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Urteils durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagte darf die Vollstreckung des Urteils durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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