6 C 93/07•Amtsgericht Erkelenz, 2009-03-10, 6 C 93/07
Amtsgericht Erkelenz, 2009-03-10, 6 C 93/07
6 C 93/07Gericht erster Instanz10.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 6 C 93/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-10
Aktenzeichen: 6 C 93/07
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2009:0310.6C93.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: §§ 7, 11, 17 StVG
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 515,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2006 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 1.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2006.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 2) einen Betrag in Höhe von 2.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2006 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Kläger von den anteiligen Gebührenforderungen ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 312,97 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung freizustellen
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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