Amtsgericht Erkelenz, 2008-07-30, 14 C 28/08

14 C 28/08Gericht erster Instanz30.07.2008

Regest

Ersatz von Mietwagenkosten Schwackeliste als Schätzgrundlage

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 14 C 28/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-30

Aktenzeichen: 14 C 28/08

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2008:0730.14C28.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: § 3 Nr.1 PflVG, § 7 Abs.1, § 18 Abs.1 StVG

Leitsätze

Ersatz von Mietwagenkosten

Schwackeliste als Schätzgrundlage

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Autovermietung …, zur Rechnungsnummer 2007002084 (weitere) 543,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. April 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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