14 C 28/08•Amtsgericht Erkelenz, 2008-07-30, 14 C 28/08
Amtsgericht Erkelenz, 2008-07-30, 14 C 28/08
14 C 28/08Gericht erster Instanz30.07.2008
Regest
Ersatz von Mietwagenkosten Schwackeliste als Schätzgrundlage
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 14 C 28/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-30
Aktenzeichen: 14 C 28/08
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2008:0730.14C28.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 3 Nr.1 PflVG, § 7 Abs.1, § 18 Abs.1 StVG
Leitsätze
Ersatz von Mietwagenkosten
Schwackeliste als Schätzgrundlage
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Autovermietung …, zur Rechnungsnummer 2007002084 (weitere) 543,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. April 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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