Amtsgericht Erkelenz, 2008-06-18, 14 C 488/07

14 C 488/07Gericht erster Instanz18.06.2008

Regest

Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Mietwagenunternehmen Nichtigkeit der zugrunde liegenden Sicherungsabtretung

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 14 C 488/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-18

Aktenzeichen: 14 C 488/07

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2008:0618.14C488.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: Art. 1 § 1 RBerG, § 3 Nr. 1 u. 2 PflVG, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, §§ 823, 398 BGB

Leitsätze

Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Mietwagenunternehmen

Nichtigkeit der zugrunde liegenden Sicherungsabtretung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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