Amtsgericht Erkelenz, 2008-03-03, 11 Lw 22/06

11 Lw 22/06Gericht erster Instanz03.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 11 Lw 22/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-03

Aktenzeichen: 11 Lw 22/06

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2008:0303.11LW22.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, das Hofgrundstück Haus .., eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Heinsberg von .., Blatt .., Gemarkung ..Flur .., nebst dazugehörigen landwirtschaftlichen Nutzungsflächen zu räumen und nebst Zubehör an die Klägerin herauszugeben.

Weiter wird der Beklagte zu 1) verurteilt, an die Klägerin 42.975,36 € nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 39.394,00 € seit dem 1.10.2005 zu zahlen.

Die darüberhinausgehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklagen zu 1) und 2) des Beklagten zu 1) werden abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagten zu 1) zu 83 %, davon die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner zu 17 %, und zu 17 % die Klägerin.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150 000,00 € hinsichtlich des Räumungs- und Herausgabeanspruchs und in Höhe von 45 000,00 € hinsichtlich des Zahlungsanspruchs.

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