17 M 2474/06•Amtsgericht Erkelenz, 2007-01-19, 17 M 2474/06
Amtsgericht Erkelenz, 2007-01-19, 17 M 2474/06
17 M 2474/06Gericht erster Instanz19.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 17 M 2474/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-19
Aktenzeichen: 17 M 2474/06
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2007:0119.17M2474.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird Gerichtsvollzieher angewiesen, die Vollstreckung aus Ziffer 2 des Vergleiches vom 06.10.2006 zum Aktenzeichen 14 C 392/06 des Amtsgerichts Erkelenz nicht mit der Begründung zu verweigern, für die Brechung des Widerstandes des Schuldners und zum Betreten der Wohnung des Schuldners sei nach Art. 13 GG, § 758a ZPO eine richterliche Anordnung erforderlich.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.