8 C 328/03•Amtsgericht Erkelenz, 2004-02-18, 8 C 328/03
Amtsgericht Erkelenz, 2004-02-18, 8 C 328/03
8 C 328/03Gericht erster Instanz18.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Erkelenz — 8 C 328/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: 8 C 328/03
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2004:0218.8C328.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 2.959,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 28. Juli 2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1), die von dieser selbst zu tragen sind.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung des Klägers zu 2) in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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