Amtsgericht Erkelenz, 2001-11-02, 14 C 181/01

14 C 181/01Gericht erster Instanz02.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Erkelenz — 14 C 181/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-02

Aktenzeichen: 14 C 181/01

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2001:1102.14C181.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,00 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-satzüberleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu zahlen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 1.400,00 DM abwenden, wenn nicht

der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.

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