Amtsgericht Wetter, 2006-01-09, 8 C 98/05

8 C 98/05Gericht erster Instanz09.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wetter — 8 C 98/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-09

Aktenzeichen: 8 C 98/05

ECLI: ECLI:DE:AGEN3:2006:0109.8C98.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vom Beklagten nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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