Amtsgericht Hattingen, 2014-01-31, 16 C 125/13

16 C 125/13Gericht erster Instanz31.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Hattingen — 16 C 125/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-31

Aktenzeichen: 16 C 125/13

ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2014:0131.16C125.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 16

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 373,36€ zu zahlen, sowie an das Sachverständigenbüro pp zu Gutachten Nr. … einen Betrag i.H.v. 121,59 EUR zu zahlen, jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.4.2013.

Ferner werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen, nicht anrechenbaren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 46,70€ freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 70%, den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 30% auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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