22 OWi 641/11•Amtsgericht Hattingen, 2011-12-14, 22 OWi 641/11
Amtsgericht Hattingen, 2011-12-14, 22 OWi 641/11
22 OWi 641/11Gericht erster Instanz14.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hattingen — 22 OWi 641/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-14
Aktenzeichen: 22 OWi 641/11
ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2011:1214.22OWI641.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: § 25 StVG
Tenor
Es wird festgestellt, dass das mit Bußgeldbescheid vom 01.07.2011 angeordnete einmonatige Fahrverbot aufgrund der Parallelvollstreckung des Stadtamtes der Stadt Bremen bereits am 15.08.2011 begonnen hat und am 14.09.2011 erledigt war.
Der Antragsgegner, der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers.
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