7 C 483/99•Amtsgericht Hattingen, 2000-10-27, 7 C 483/99
Amtsgericht Hattingen, 2000-10-27, 7 C 483/99
7 C 483/99Gericht erster Instanz27.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Hattingen — 7 C 483/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-27
Aktenzeichen: 7 C 483/99
ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2000:1027.7C483.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 7
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Kostenvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 600,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in dieser Höhe leisten.
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