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33 F 34/21•Amtsgericht Schwelm, 2023-10-25, 33 F 34/21
33 F 34/21Gericht erster Instanz25.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-25
Aktenzeichen: 33 F 34/21
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2023:1025.33F34.21.00
Dokumenttyp: Teilbeschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sein Vermögen am 28.02.2023 durch Vorlage eines spezifizierten Vermögensverzeichnisses über alle aktiven und passiven Vermögenswerte,
ferner Auskunft zu erteilen, ob und in welcher Höhe der Antragsgegner für die Fremdunterbringung der gemeinsamen Kinder staatlicherseits zu Ersatzleistungen herangezogen wurde und aktuell herangezogen wird.
Die Auskünfte zu belegen durch Vorlage der folgenden Unterlagen:
die im Zeitraum 31.3.2022 bis 28.02.2023 ergangenen Steuerbescheide,
die für den vorgenannten Zeitraum abgegeben Einkommenssteuererklärungen mit allen Anlagen, Übersichten und Erläuterungen und dazu ergangener Steuerbescheide.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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