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59 Ls-500 Js 551/20-25/20•Amtsgericht Schwelm, 2021-11-16, 59 Ls-500 Js 551/20-25/20
59 Ls-500 Js 551/20-25/20Gericht erster Instanz16.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-16
Aktenzeichen: 59 Ls-500 Js 551/20-25/20
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2021:1116.59LS500JS551.20.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Die Angeklagten sind schuldig der gemeinschaftlichen versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen.
Es werden verurteilt
die Angeklagte y2 einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird,
die Angeklagte T einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, Abs. 2, 340 Abs. 1, 2, 13 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB.
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