Amtsgericht Schwelm, 2020-09-18, 41 M 476/17

41 M 476/17Gericht erster Instanz18.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwelm — 41 M 476/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-18

Aktenzeichen: 41 M 476/17

ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2020:0918.41M476.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

wird der monatlich pfändungsfreie Betrag des Pfändungsschutzkontos (IBAN: DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX) zu der mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des hiesigen Amtsgerichts vom 22.03.2017 (Geschäftsnummer: 41 M 476/17 ausgesprochenen Pfändung der Forderung der Schuldnerin auf Auszahlung des Kontoguthabens bei der oben genannten Drittschuldnerin gemäß §§ 850k, 850f Abs. 2 ZPO in Abänderung des Beschlusses vom 15.05.2017 festgesetzt auf 832,00 EUR.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Die Wirkungen des Beschlusses werden vom Eintritt der Rechtskraft abhängig gemacht.

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