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22 C 416/18•Amtsgericht Schwelm, 2020-08-01, 22 C 416/18
22 C 416/18Gericht erster Instanz01.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-01
Aktenzeichen: 22 C 416/18
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2020:0801.22C416.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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