Amtsgericht Schwelm, 2020-03-19, 22 C 104/20

22 C 104/20Gericht erster Instanz19.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwelm — 22 C 104/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-19

Aktenzeichen: 22 C 104/20

ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2020:0319.22C104.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

wird im Wege der einstweiligen Verfügung auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und der eidesstattlichen Versicherung vom 13.03.2020 gemäß § 940 und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der B GmbH den Zutritt zu der Messeinrichtung für Gas mit der Zählernummer XXX und Strom mit der Zählernummer XXX auf dem Hausgrundstück T-Straße in Schwelm zu gewähren, um die Versorgung mit Strom und Gas - auch durch Ausbau der Messeinrichtungen - einzustellen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf bis 600,00 EUR EUR festgesetzt.

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