Amtsgericht Schwelm, 2018-03-19, 22 C 399/17

22 C 399/17Gericht erster Instanz19.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwelm — 22 C 399/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-19

Aktenzeichen: 22 C 399/17

ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2018:0319.22C399.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 1.600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 400,00 EUR seit dem 01.09.2017, aus 400,00 EUR seit dem 01.10.2017, aus 400,00 EUR seit dem 01.11.2017 und aus 400,00 EUR seit dem 01.12.2017 auf das Konto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Inhaber: S, zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin gegenüber den Rechtsanwälten L aus Schwerte von der Verbindlichkeit in Höhe von 255,85 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streitwert von 1.600,00 EUR.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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