Amtsgericht Schwelm, 2016-09-02, 82 XVII 31/16 M

82 XVII 31/16 MGericht erster Instanz02.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwelm — 82 XVII 31/16 M — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-02

Aktenzeichen: 82 XVII 31/16 M

ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2016:0902.82XVII31.16M.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Betreuungsgericht

Tenor

wird der Aufgabenkreis des Betreuers Herr I nicht verändert. Die Bestellung umfasst weiterhin folgende Aufgabenkreise:

Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen der GesundheitsfürsorgeGesundheitsfürsorgePostangelegenheitenVermögensangelegenheitenVertretung gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen

Der/Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung des für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuers (Einwilligungsvorbehalt).

Die angeordnete Frist zur Überprüfung der Betreuung bleibt bestehen.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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