50 Ds-500 Js 454/14-274/14•Amtsgericht Schwelm, 2015-10-13, 50 Ds-500 Js 454/14-274/14
Amtsgericht Schwelm, 2015-10-13, 50 Ds-500 Js 454/14-274/14
50 Ds-500 Js 454/14-274/14Gericht erster Instanz13.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schwelm — 50 Ds-500 Js 454/14-274/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-13
Aktenzeichen: 50 Ds-500 Js 454/14-274/14
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2015:1013.50DS500JS454.14.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 50
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr kostenpflichtig verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Adhähsionsantrag des Geschädigten M. wird wegen doppelter Rechtshängigkeit (vollstreckbarer Mahnbescheid existiert) zurückgewiesen.
Dass bei der Tat sichergestellte ein Handmesser des Angeklagten wird eingezogen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 74 StGB
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