22 C 10/08•Amtsgericht Schwelm, 2008-08-21, 22 C 10/08
Amtsgericht Schwelm, 2008-08-21, 22 C 10/08
22 C 10/08Gericht erster Instanz21.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schwelm — 22 C 10/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-21
Aktenzeichen: 22 C 10/08
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2008:0821.22C10.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 110% des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.