Amtsgericht Schwelm, 2008-08-21, 22 C 10/08

22 C 10/08Gericht erster Instanz21.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwelm — 22 C 10/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-21

Aktenzeichen: 22 C 10/08

ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2008:0821.22C10.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 110% des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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