20 C 399/05•Amtsgericht Schwelm, 2006-02-14, 20 C 399/05
Amtsgericht Schwelm, 2006-02-14, 20 C 399/05
20 C 399/05Gericht erster Instanz14.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Schwelm — 20 C 399/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-14
Aktenzeichen: 20 C 399/05
ECLI: ECLI:DE:AGEN1:2006:0214.20C399.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts N vom 04.10.2005 Aktenzeichen: 05 5845245 0 0 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte das mit "Schuldanerkenntnis und Teilzahlungsvereinbarung, Aktenzeichen: Bl SM/#####/####" überschriebene Schriftstück im Original herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis, die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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