Amtsgericht Essen-Steele, 2020-07-24, 17 C 136/19

17 C 136/19Gericht erster Instanz24.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Steele — 17 C 136/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-24

Aktenzeichen: 17 C 136/19

ECLI: ECLI:DE:AGE3:2020:0724.17C136.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17 C

Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 02.09.2019 wird aufrechterhalten.

Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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