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17 C 136/19•Amtsgericht Essen-Steele, 2020-07-24, 17 C 136/19
17 C 136/19Gericht erster Instanz24.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-24
Aktenzeichen: 17 C 136/19
ECLI: ECLI:DE:AGE3:2020:0724.17C136.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17 C
Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2
Das Versäumnisurteil vom 02.09.2019 wird aufrechterhalten.
Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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