Amtsgericht Essen-Steele, 2002-02-06, 8 C 272/01

8 C 272/01Gericht erster Instanz06.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Steele — 8 C 272/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-06

Aktenzeichen: 8 C 272/01

ECLI: ECLI:DE:AGE3:2002:0206.8C272.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 8

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 10 % über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher HöheSicherheit leisten.

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