8 C 272/01•Amtsgericht Essen-Steele, 2002-02-06, 8 C 272/01
Amtsgericht Essen-Steele, 2002-02-06, 8 C 272/01
8 C 272/01Gericht erster Instanz06.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Steele — 8 C 272/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-06
Aktenzeichen: 8 C 272/01
ECLI: ECLI:DE:AGE3:2002:0206.8C272.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 8
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 10 % über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher HöheSicherheit leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.