Amtsgericht Essen-Borbeck, 2021-08-05, 24 C 145/20

24 C 145/20Gericht erster Instanz05.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Borbeck — 24 C 145/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-05

Aktenzeichen: 24 C 145/20

ECLI: ECLI:DE:AGE2:2021:0805.24C145.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 104.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.12.2020 zu zahlen, Zug – um – Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin gegen Herrn B. L. im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Lstraße in F. bis zu einem Maximalwert in Höhe von 104.500,00 €.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 2.348,94 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.12.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages.

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