Amtsgericht Essen-Borbeck, 2020-09-11, 12 F 128/16 UE

12 F 128/16 UEGericht erster Instanz11.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen-Borbeck — 12 F 128/16 UE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-11

Aktenzeichen: 12 F 128/16 UE

ECLI: ECLI:DE:AGE2:2020:0911.12F128.16UE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin Unterhalt für den Zeitraum nach Aufhebung der Ehe – 26.03. bis 30.09.2019 – in Gesamthöhe von 2.134,00 EUR zu zahlen und diese in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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