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11 F 108/20•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2020-07-31, 11 F 108/20
11 F 108/20Gericht erster Instanz31.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-31
Aktenzeichen: 11 F 108/20
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2020:0731.11F108.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin
Die Einwilligung des Kindesvaters zur Begutachtung der Kinder B. B. H., geboren am 22.12.2006, K. B. H., geboren am 16.02.2008, D. O. H., geboren am 10.08.2012, und A. T. H., geboren am 16.07.2016, durch die Sachverständige Dipl.-Psych. H. in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Essen-Borbeck zum Aktenzeichen 11 F 82/18 wird gerichtlich ersetzt.
In Bezug auf C. D. H. sind keine familiengerichtlichen Maßnahmen erforderlich.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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