6 C 287/08•Amtsgericht Essen-Borbeck, 2009-03-23, 6 C 287/08
Amtsgericht Essen-Borbeck, 2009-03-23, 6 C 287/08
6 C 287/08Gericht erster Instanz23.03.2009
Regest
Pflichtverletzung/Aufklärungspflichten bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung; Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen-Borbeck — 6 C 287/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-23
Aktenzeichen: 6 C 287/08
ECLI: ECLI:DE:AGE2:2009:0323.6C287.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsrichter
Normen: §§ 611, 675 BGB
Leitsätze
Pflichtverletzung/Aufklärungspflichten bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung; Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung
Tenor
hat das Amtsgericht Essen-Borbeck
auf die mündliche Verhandlung vom 23.03.2009
durch die Richterin am Amtsgericht N
für Recht er¬kannt:
Der Beklagte wird ver¬ur¬teilt,
an den Kläger 399,72 Euro (in Wor¬ten: dreihundertneunundneunzig Euro und zweiundsiebzig Cent) nebst Zin¬sen in Höhe von 5 Pro¬zent¬punk¬ten über dem je¬wei-li¬gen Ba¬sis¬zins¬satz seit dem 06.09.2008 zu zah¬len.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.
Das Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.
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