Amtsgericht Essen, 2024-11-06, 22 C 342/23

22 C 342/23Gericht erster Instanz06.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 22 C 342/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-06

Aktenzeichen: 22 C 342/23

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2024:1106.22C342.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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