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22 C 342/23•Amtsgericht Essen, 2024-11-06, 22 C 342/23
22 C 342/23Gericht erster Instanz06.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-06
Aktenzeichen: 22 C 342/23
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2024:1106.22C342.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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