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29 C 74/24•Amtsgericht Essen, 2024-07-19, 29 C 74/24
29 C 74/24Gericht erster Instanz19.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-19
Aktenzeichen: 29 C 74/24
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2024:0719.29C74.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von1.676,82 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2024 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 80,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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