Amtsgericht Essen, 2024-03-26, 66 Gs 294/24 (56 Js 314/24)

66 Gs 294/24 (56 Js 314/24)Gericht erster Instanz26.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 66 Gs 294/24 (56 Js 314/24) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-26

Aktenzeichen: 66 Gs 294/24 (56 Js 314/24)

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2024:0326.66GS294.24.56JS31.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Durchsuchung der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen des Beschuldigten wird angeordnet.

Die Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden:

Betäubungsmittel sowie Gegenstände, die zu deren An-/Verkauf/Aufbewahrung bestimmt sind sowie Datenträger (insbesondere Mobiltelefone), auf denen möglicherweise Daten zu An- und Verkäufern von Btm gespeichert sein könnten sowie Bargeld, das aus Betäubungsmittelgeschäften stammen könnte.

Die Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.