projekte
29 C 152/22•Amtsgericht Essen, 2023-07-21, 29 C 152/22
29 C 152/22Gericht erster Instanz21.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-21
Aktenzeichen: 29 C 152/22
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2023:0721.29C152.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.135,38 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.07.2023 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Anwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei T. Partnerschaft mbB in Höhe von 220,27 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 50 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.