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29 C 269/22•Amtsgericht Essen, 2023-03-29, 29 C 269/22
29 C 269/22Gericht erster Instanz29.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-29
Aktenzeichen: 29 C 269/22
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2023:0329.29C269.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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