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138 C 93/22•Amtsgericht Essen, 2023-03-15, 138 C 93/22
138 C 93/22Gericht erster Instanz15.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 138 C 93/22
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2023:0315.138C93.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 138 C
Das Versäumnisurteil vom 23.11. 2022 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.6.2023 bewilligt.
Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Kläger vorher Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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