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14 C 4/22•Amtsgericht Essen, 2022-09-01, 14 C 4/22
14 C 4/22Gericht erster Instanz01.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 14 C 4/22
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0901.14C4.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 C
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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