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29 C 430/20•Amtsgericht Essen, 2022-03-16, 29 C 430/20
29 C 430/20Gericht erster Instanz16.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-16
Aktenzeichen: 29 C 430/20
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0316.29C430.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29 C
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.797,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und den Beklagten zu 2/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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