Amtsgericht Essen, 2022-03-16, 29 C 430/20

29 C 430/20Gericht erster Instanz16.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 29 C 430/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-16

Aktenzeichen: 29 C 430/20

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0316.29C430.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.797,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und den Beklagten zu 2/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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