Amtsgericht Essen, 2021-03-16, 130 C 290/20

130 C 290/20Gericht erster Instanz16.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 130 C 290/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-16

Aktenzeichen: 130 C 290/20

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2021:0316.130C290.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 130 C

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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