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56 Ds 63/19•Amtsgericht Essen, 2020-08-28, 56 Ds 63/19
56 Ds 63/19Gericht erster Instanz28.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-28
Aktenzeichen: 56 Ds 63/19
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2020:0828.56DS63.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 56 Ds
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten kostenpflichtig verurteilt, wobei er auch die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die durch die Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleiterin veranlassten Kosten trägt die Staatskasse.
Angewendete Vorschriften: §§ 174c Abs. 1, 53 StGB.
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