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103 F 37/20•Amtsgericht Essen, 2020-07-16, 103 F 37/20
103 F 37/20Gericht erster Instanz16.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-16
Aktenzeichen: 103 F 37/20
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2020:0716.103F37.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 103 F
Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 18.06.2020 mit dem Az. 103 F 37/20 bleibt aufrechterhalten.
Der Antrag des Kindesvaters vom 23.06.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert bleibt auf 1.500 € festgesetzt.
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