Amtsgericht Essen, 2020-07-16, 103 F 37/20

103 F 37/20Gericht erster Instanz16.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 103 F 37/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-16

Aktenzeichen: 103 F 37/20

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2020:0716.103F37.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 103 F

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 18.06.2020 mit dem Az. 103 F 37/20 bleibt aufrechterhalten.

Der Antrag des Kindesvaters vom 23.06.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert bleibt auf 1.500 € festgesetzt.

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