Amtsgericht Essen, 2020-03-17, 164 IN 117/15

164 IN 117/15Gericht erster Instanz17.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 164 IN 117/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-17

Aktenzeichen: 164 IN 117/15

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2020:0317.164IN117.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 164 IN

Tenor

Der Sohn der Schuldnerin HI hat bei der Berechnung des unpfändbaren Arbeitseinkommens der Schuldnerin in nachfolgendem Umfang unberücksichtigt zu bleiben:

Der pfändbare Betrag bestimmt sich nach der Anlage zu § 850 c Abs. 3 Zivilprozessordnung. HI wird jedoch nicht als unterhaltsberechtigte Person gezählt.

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