54 OWi - 33 Js 502/17 - 207/17•Amtsgericht Essen, 2017-06-28, 54 OWi - 33 Js 502/17 - 207/17
Amtsgericht Essen, 2017-06-28, 54 OWi - 33 Js 502/17 - 207/17
54 OWi - 33 Js 502/17 - 207/17Gericht erster Instanz28.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 54 OWi - 33 Js 502/17 - 207/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-28
Aktenzeichen: 54 OWi - 33 Js 502/17 - 207/17
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2017:0628.54OWI33JS502.17.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 54 OWi
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 240,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 Abs. 1, 49 StVO, 69a StVZO, 24, 25 StVG, 11.3.8., 4 Abs. 1 BKatV).
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